(Version 06, März 2023)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der localbit GmbH (nachfolgend "Firma"). Die Firma erbringt diverse IT-Dienstleistungen. Sie entwickelte ein IT-System für KMU, welches sowohl diverse IT-Dienstleistung als auch einen selbst konzipierten Small-Business Server enthält, welcher auf Kundenwünsche angepasst werden kann. Zudem bietet die Firma Abonnements für sämtliche IT-Dienstleistungen, insbesondere IT-Wartungen, Updates, Anpassungen am System und Überwachung am System. Ferner bietet die Firma ein Backup-Hosting an.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern und inklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Abo (monatlich/halbjährlich) im Voraus.
Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Besteht der Zahlungsverzug mehr als 15 Tage über das Fälligkeitsdatum hinaus fort, steht der Firma das Recht zu, die Bereitstellung der Services ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Das wiederkehrende Entgelt bleibt weiterhin geschuldet. Hält der Zahlungsverzug länger als 90 Tage an, kann die Firma den Vertrag mit sofortiger Wirkung unter Schadenersatzfolge kündigen. Dabei kann die Firma in keiner Weise für die direkten oder indirekten Folgen der Aussetzung der Services oder der Vertragsbeendigung verantwortlich gemacht werden.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Jeglicher Einwand hinsichtlich der Rechnungen muss schriftlich innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Der Einwand muss hinreichend begründet sein. Ein Einwand entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Wird innerhalb der angegebenen Frist kein Einwand erhoben oder ist ein Einwand nicht hinreichend begründet, gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Die Rechnung gilt dann als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82 SchKG.

5. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine

Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 20 (zwanzig) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

5.2. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.3. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
Sämtliche Leistungen der Firma werden nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstungen (Komponenten) genutzt, welche von der Firma vorab genehmigt wurden. Komponente, welche nicht genehmigt wurden, werden vom Netzwerk der Firma abgekoppelt und zum Zeitpunkt der Ersetzung wieder aktiviert.
Nachrichten sowie andere Arten der Kontaktaufnahme resp. allfällige Zwischen- und Endergebnisse können von der Firma sowohl per Telefon als auch per Mail oder per Post an den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat aus diesem Grund die Pflicht seine Kontaktdaten der Firma bekannt zu geben. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung, das Updating und den Unterhalt seiner gehosteten Daten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Gesetzesverstösse oder Vertragsverletzungen zu unterbinden.
Im Falle, dass dem Kunden Hardware oder sonstige technische Ausrüstungen zur Verfügung gestellt wird, bleibt diese im Eigentum der Firma und muss bei Vertragsende umgehend und im selben Zustand wie im Zeitpunkt der Aushändigung retourniert werden. Die Firma haftet nicht für Wiederinstandstellungskosten der Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Installation oder dem Entfernen der Geräte unter normalen Umständen entstehen können.
Der Kunde verpflichtet sich, die technische Ausrüstung im Eigentum von der Firma oder deren Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und die Anweisungen von der Firma zu befolgen. Der Ort, an dem die technische Ausrüstung installiert wird, muss ausreichend geschützt sein, insbesondere vor Feuer, Diebstahl, Witterungseinflüssen und Vandalismus. Der Kunde informiert die Firma umgehend über etwaige Schäden an deren Eigentum und unterstützt die Firma - soweit es in seiner Macht steht - bei der Ursachenfindung. Sollte sich herausstellen, dass solche Schäden nicht von der Firma verursacht worden sind, behält sich die Firma das Recht vor, die entstandenen Kosten dem Kunden vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Der Kunde informiert die Firma bei einem bevorstehenden Umzugstermin eines Kundenstandortes mindestens 10 Wochen im Voraus. Die daraus resultierenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt von Daten auf dem Server oder sonstigen Datenträgern der Firma. Er verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die Firma im Falle von allfälligen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten.

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

8. Umtausch

Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Distributors.

10. Dauer und Beendigung des Vertrages

Bei allen «bitserver abos» besteht eine Mindestdauer von 1 (einem) Jahr. Nach dieser Frist verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Dauer, sofern er nicht durch die Firma oder dem Kunden unter Einhaltung der Fristen gekündigt wird.

Das «backuphosting» hat keine Mindestdauer und kann ordentlich unter Einhaltung der Frist gekündigt werden.

10.1 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 (drei) Monaten schriftlich auf Ende der jeweiligen Rechnungsperiode gekündigt werden.

10.2 Ausserordentliche Kündigung

Die Firma kann den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigen Gründen fristlos kündigen. Zudem kann die Firma ihre Dienstleistung einstellen oder vorübergehend blockieren, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde Störungen im Betrieb des Netzwerkes von der Firma verursacht;

der Kunde Services von der Firma für rechtswidrige Handlungen benützt;

der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, obwohl er hierzu von der Firma durch eingeschriebenen Brief unter einer Fristansetzung von 10 Tagen ermahnt wurde;

der Kunde zahlungsunfähig wird oder berechtigte Hinweise für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen;

regulatorische oder gesetzliche Veränderungen in Kraft treten, welche die Tätigkeit von der Firma erheblich beeinträchtigen.

In allen Fällen, in denen der Vertrag vor Ablauf gekündigt wird, werden die Gebühren für sämtliche Leistungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, fällig.
Nach der Kündigung geht das Recht auf Nutzung der bereitgestellten technischen Ausrüstung und Software unter.
Die Firma löscht nach Vertragsende sämtliche Kundendaten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde kann folglich nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern.

11. Vertragsänderungen / -ergänzungen

Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der zu erbringenden Services sind jederzeit möglich und müssen jeweils schriftlich vereinbart werden. Sämtliche Ergänzungen und Änderungen müssen in den Verträgen nachgeführt werden.
Zur Vereinbarung einer Ergänzung oder Änderung von Services sind nur Personen berechtigt, welche explizit im Vertrag als berechtigte Person genannt wurden.
Laufende Abonnements auf unbestimmte Dauer jeglicher Art, welche keine expliziten Kündigungsfristen separat geregelt haben, können unter Einhaltung der generellen Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf Ende eines Monats gegenseitig gekündigt werden.

12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Firma haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Softwarefehler oder Computerviren, auf eine unerlaubte Benützung der Services, auf eine Verletzung dieses Vertrages, oder auf einen unsorgfältigen Umgang mit einer Benutzerkennung bzw. einem Passwort durch den Kunden zurückzuführen sind.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

13. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

15. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, einschliesslich den dazugehörigen Unterlagen und Datenträgern, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch beauftragten Dritten aufzuerlegen.
Als vertrauliche Daten gelten auch Analysen, Zusammenfassungen und Auszüge, welche auf der Grundlage von vertraulichen Daten erstellt wurden. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht schon vor Vertragsabschluss während der Verhandlungsphase und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses während drei Jahren weiter. Vorbehalten bleiben gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.localbit.ch) durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Pandemie, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 180 (einhundertachtzig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

21. Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Vertriebspartnern.

22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.